FAQ Prüfungsordnung WI Diplom

Diese Informationen wurden speziell für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zusammengestellt. Allgemeine Hinweise zu den Prüfungsordnungen sind im Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


 

Anmeldung zur PrüfungFristen ErstprüfungPrüfer
AnrechnungWiederholung von PrüfungenPrüfungsanmeldung
Ausland: PraxissemesterGrundstudiumPrüfungseinsicht
BenotungHauptstudiumVorprüfungszeugnis
DiplomarbeitPraxissemester

Anmeldung zur Prüfung

Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?


Die Antwort ist imallgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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Anrechnung

Welche Prüfungen und Studienleistungen aus einem anderen Studium werden für dieses Studium angerechnet?


Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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Ausland: Praxissemester im Ausland

Wann kann man frühestens die Prüfungen in den praxisbegleitenden Fächern ablegen ?


Im Praxissemester, nicht jedoch vor dem Praxissemester, es gibt jedoch Ausnahmen


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Benotung

Wie kann ich mich gegen ungerechte Benotung wehren?


Wenn ein Gespräch mit dem Prüfer ergebnislos verläuft, kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntwerden des Prüfungsergebnisses ein schriftlicher Einspruch (keine eMail!) an die Hochschule München, Prüfungsamt gerichtet werden. Im Einspruch sollte sorgfältig begründet werden, warum die Prüfungsbewertung ungerecht sein soll.


Wie gehen die AW-Fächer in den Diplomschnitt ein?


Der Notenschnitt aus den drei AW-Fächern zählt soviel wie ein "normales" Fach. Dabei wird der Notenschnitt aus den 3 AW-Fächern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten. Beispiel: Sie haben in zwei AW-Fächern die Note 2, im dritten AW-Fach die Note 1. Dann gehen die AW-Fächer mit der Note 1,6 in die Berechnung der Diplomnote ein.


Bis zu welchem Notenschnitt bekommt man ein "sehr gut" im Diplom?


Da die zweite Nachkommastelle abgeschnitten wird, braucht man mindestens einen Schnitt von 1,59 für das "sehr gut". Analog benötigt man 2,59 für das "gut".


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Diplomarbeit

Wann kann man mit der Diplomarbeit beginnen ?


Die Diplomarbeit kann frühestens nach der Zulassung zum siebten Studiensemester ausgegeben werden.


Wie lange habe ich Zeit für die Diplomarbeit?


Sie haben 5 Monate Zeit. Falls Sie spätestens ein Monat nach Beginn Ihres 8. Fachsemesters die Diplomarbeit anmelden, haben Sie sogar 9 Monate Zeit. In jedem Fall müssen Sie aber die Studienhöchstdauer (12 Semester) einhalten. Weitere Informationen können Sie im Menüpunkt Diplomarbeiten nachlesen.


Was geschieht, wenn ich die Diplomarbeit nicht fristgerecht abliefere?


Eine Diplomarbeit wird mit der Note "nicht ausreichend" (=Note 5) bewertet, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird (§ 31 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, Abs. 4 und § 33 RaPO).


Genauere Hinweise und Regelungen zur Erstellung der Diplomarbeit gibt das Merkblatt für Diplomarbeiten, das auch im Sekretariat der Fakultät erhältlich ist.


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Fristen Erstprüfung

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Wurde in einer Prüfung die Endnote "nicht ausreichend" erzielt, kann diese Prüfung einmal wiederholt werden. Bei Teilprüfungen sind nur die mit der Note "nicht ausreichend" bewerteten Teilprüfungen zu wiederholen.


Die Genehmigung für eine zweite Wiederholung der Prüfung ist im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen für insgesamt vier, bei der Diplom-Vorprüfung für höchstens zwei schriftliche Prüfungen möglich. Für studienbegleitende Leistungsnachweise (Pr, PrA, SA, StA, Kl) ist uneingeschränkt eine zweite Wiederholung möglich. Die dritte Wiederholung einer Prüfung oder eines studienbegleitenden Leistungsnachweises ist ausgeschlossen.


Bis wann muss ich die Wiederholungsprüfung ablegen, nachdem ich bei einer Prüfung durchgefallen bin ?


Die erste Wiederholung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Prüfungsverfahrens, eine zweite Wiederholungsprüfung zum nächsten regulären Prüfungstermin nach der ersten Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Die Fristen zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.


Werden die vorgeschriebenen Fristen für die Wiederholungsprüfung aus Gründen, die der Student zu vertreten hat, nicht eingehalten, gilt die Prüfung als erneut nicht bestanden (Frist-5).


Für die Diplomarbeit ist festgelegt, dass bei einer Bewertung mit der Note "nicht ausreichend" diese nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden kann. Sie muss im Falle der Wiederholung spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Prüfungsversuchs abgegeben werden.


Wiederholungen von bestandenen Prüfungen zur Notenaufbesserung sind nicht zulässig.


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Prüfer

Kann ich den Aufgabensteller für die Prüfung selbst wählen ?


Prüfungen, die am Ende der Vorlesungszeit eines Faches abgehalten werden, müssen bei dem Dozenten abgelegt werden, der die Vorlesung in den betreffenden Semestern gehalten hat. Maßgebend ist die Semestereinteilung nach der Semesterliste. Nachhol- und Wiederholungsprüfungen können bei einem Prüfer eigener Wahl abgelegt werden.


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Prüfungsanmeldung

Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?


Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie in den allgemeinen Informationen zur Prüfung .


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Prüfungseinsicht

Wann kann ich meine Prüfungen einsehen?


Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.


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Grundstudium

Werden die Prüfungen des Grundstudiums in jedem Semester angeboten ?


Ja. Sie können im Winter- wie im Sommersemester sowohl die Prüfungen des 1. als auch des 2. Semesters schreiben. Ausnahmen sind das Physik-Praktikum, das nur im Sommersemester angeboten wird, und die Studienleistung Konstruktion & Arbeitsplanung ("Technisch Zeichnen"), die in der Regel nur im Wintersemester angeboten wird. Die Vorlesungen zu den Prüfungen gibt es aber nur im regulären Semester (1. Semester im Winter, 2. Semester im Sommer).


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Hauptstudium

Wann kann ich frühestens Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen ?


Zum Eintritt in das Hauptstudium ist nur berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden hat oder mindestens 7 von 9 Fächern (nicht Teilprüfungen!) bestanden hat.


Studierende, die zum Hauptstudium zugelassen sind aber die Diplom-Vorprüfung noch nicht bestanden haben, dürfen an allen Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweisen des vierten und fünften Studiensemesters teilnehmen.


An den schriftlichen Prüfungen des siebten und achten Studiensemesters darf erst teilgenommen werden, wenn die Diplom-Vorprüfung bestanden ist. Die Prüfungsfächer des achten Studiensemesters ergeben sich aus dem Studienplan des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen.


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Praxissemester

Wo gibt es Informationen zum Praxissemester ?


Informationen zum Praktikum finden sich in der Internetpräsentation des Praktikantenamts . Fragen zum Praktikum richten Sie bitte direkt an den Praktikantenbetreuer bzw. an das Prüfungsamt, , Tel. 1265-1450.


Welche Regelungen gibt es für das Praxissemester ?


Die jeweiligen praxisbegleitenden Leistungsnachweise können frühestens nach der Zulassung zum betreffenden Praxissemester, d.h. während oder nach dem Praktikum abgeleistet werden. In bestimmten Ausnahmefällen können die praxisbegleitenden Leistungsnachweise auch vor dem Praktikum abgeleistet werden. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten praktischen Studiensemester ist die bestandene Diplom-Vorprüfung und die erfolgreiche Ableistung des ersten praktischen Studiensemesters .


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Vorprüfungszeugnis

Wann und wo erhalte ich mein Vorprüfungszeugnis?


Das Vorprüfungszeugnis erhalten Sie immer zu Anfang eines Semesters im Sekretariat der Fakultät


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