Diplomarbeit

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Ziel der Diplomarbeit

In der Rahmenprüfungsordnung ist für die Diplomarbeit festgelegt: Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der Diplomand in der Lage ist, ein Problem aus seinem Studiengang selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten.


Die Diplomarbeit bietet die herausragende Gelegenheit,

  • ein spezielles Problem methodisch und eigenständig zu bearbeiten,
  • fachübergreifendes Systemdenken zu praktizieren und
  • verschiedene Wissensstoffe anzuwenden.


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Themenwahl

Grundsätzlich soll ein praxisnahes, nicht allein auf Literatur gestütztes Thema gewählt werden. Der Verfasser soll auf dem zu behandelnden Gebiet bereits einschlägige Erfahrungen oder an diesem zumindest persönliches Interesse haben. Es ist von Vorteil, wenn das Thema einen Bezug zur derzeitigen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit aufweist und zur Vorlage bei einer Bewerbung geeignet ist.


Studenten haben die Möglichkeit, entweder selbst ein Thema auszuwählen und dies in Abstimmung mit einem Professor zu bearbeiten oder ein von einem Professor angebotenes Thema zu übernehmen.


Die gemeinschaftliche Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studenten ist nur nach vorheriger Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn eine klare Beurteilung der Einzelleistungen möglich ist.


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Vorschriften und Fristen

Die Diplomarbeit kann frühestens nach der Zulassung zum siebten Studiensemester bzw. soll spätestens bis zu einen Monat nach Beginn des achten Studiensemester an immatrikulierte Studierende mit bestandener Diplom-Vorprüfung ausgegeben werden (§ 31 Abs. 3 RaPO i.V.m. § 14 Nr. 3 APO).


Die Diplomarbeit wird im Sekretariat des Fakultät angemeldet. Am Tag der Anmeldung beginnt die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit, die dem Thema angemessen sein muss. Als Bearbeitungsfriststehen bis zu 5 bzw. 9 Monate zur Verfügung. (vgl. Tabelle). Wenn der Diplomand die Gründe für eine verzögerte Abgabe seiner Diplomarbeit nicht zu vertreten hat, kann die Prüfungskommission die Bearbeitungsfrist auf erstmaligen schriftlichen Antrag maximal um 3 Monate verlängern (Beachte: Studienhöchstdauer). Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu machen (§ 31 Abs. 4 RaPO).


Die maximalen Bearbeitungsfristen ergeben sich aus der folgenden Tabelle.


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Ausgabe des Themas der DiplomarbeitBis zu 1 Monat nach Beginn des 8. Studiensemestersspäter als 1 Monat nach Beginn des 8. Studiensemesters
Bearbeitungsdauerbis zu 9 Monatebis zu 5 Monate
max. Bearbeitungsdauer auf erstmaligen Antrag, wegen nicht vom Diplomand zu vertretender Gründe bis zu 12 Monatebis zu 8 Monate

Eine Diplomarbeit wird mit der Note "nicht ausreichend" (=Note 5) bewertet, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird (§ 31 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, Abs. 4 und § 33 RaPO).


(Achtung: "Fristgerecht" heißt hier, dass die Diplomarbeit innerhalb von 5 bzw. 9 Monaten Bearbeitungszeit und innerhalb der jeweiligen Studienhöchstdauer von 12 (WI) bzw. 6/8 (WA) Fachsemestern abgegeben sein muss).


Eine mit der Note „nicht ausreichend“ (=Note 5) bewertete Diplomarbeit kann nur einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Diplomarbeit muss, unbeschadet einer kürzeren nach § 31 Abs. 4 RaPO festzulegenden (Bearbeitungs-) Frist, im Falle der Wiederholung spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Prüfungsversuchs abgegeben werden (§ 22 Abs. 4 RaPO).


Das Thema der Diplomarbeit kann auf Antrag nur einmal aus triftigem Grund, mit Einwilligung des Vorsitzenden der Prüfungskommission zurückgegeben werden. Eine Rückgabe des Themas der Diplomarbeit ist unzulässig, wenn der Kandidat die Diplomarbeit wiederholt und bei der Anfertigung seiner ersten Diplomarbeit das Thema bereits zurückgeben hat (§ 31 Abs. 6 RaPO).


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Diplomarbeit in der Industrie, Versicherungsschutz

In den meisten Diplomarbeiten werden Themen aus der Praxis bearbeitet. Die Diplomarbeit erleichtert damit einen gleitenden Übergang von der Hochschule in die Berufstätigkeit ohne „Praxisschock“.


Allerdings besteht für Tätigkeiten, die im Rahmen von Diplomarbeiten außerhalb der Hochschule durchgeführt werden kein Versicherungsschutz. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Stelle, bei der die Diplomarbeit angefertigt wird, einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag zu schließen. In jedem Fall sollte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Diplomstelle angefragt werden, ob Versicherungsschutz besteht, bzw. wie Versicherungsschutz erreicht werden kann.


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Arbeitsmethodik

Es ist unbedingt notwendig, während der Abfassung der Arbeit in laufendem Kontakt mit dem Aufgabensteller zu bleiben. Dieser muss Einfluss auf den Werdegang der Arbeit haben, andernfalls ist eine Ablehnung der Arbeit möglich. Mit dem Aufgabensteller sollten auf jeden Fall folgende Punkte abgestimmt werden: Thema oder Arbeitstitel; Festlegung der Arbeitsschritte und eines Zeitplans zur Bearbeitung; Zwischenergebnisse und geplante weitere Aktivitäten; Struktur, Art der Darstellung und Umfang der schriftlichen Ausarbeitung.


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Umfang und äußere Form

Der Umfang richtet sich nach den Angaben des Aufgabenstellers. Die üblichen Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind zu beachten. Darüber hinaus gibt der Aufgabensteller ggf. noch besondere Anweisungen. Die Arbeit ist auf einem Textsystem, Schriftgröße 12 Pkt., Ränder 2,5 cm zu erstellen. Die Seiten sind durchlaufend zu nummerieren. Bei Graphiken sollte DIN 461 (Graphische Darstellungen in Koordinatensystemen) beachtet werden.


Form und Inhalt des Titelblattessind vorgeschrieben. Der Titel selbst sollte kurz und prägnant formuliert sein und keine Firmenamen und keine Abkürzungen enthalten. Das Inhaltsverzeichnis (Gliederung) ist nach dem Titelblatt einzuordnen. Ein kurzer tabellarischer Lebenslauf und die Erklärung gemäß §31 Abs.7 RaPOist am Ende der Arbeit nach dem Quellenverzeichnis als letztes anzufügen. Die Arbeit muss gebunden sein (Kartoneinband mit Klebebindung genügt).


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Literaturrecherche

Zu einer Diplomarbeit gehört in der Regel, den Stand des Wissens zum bearbeiteten Thema zu untersuchen und zu dokumentieren. Literatur kann über die Bibliothek der Hochschule München (besonders wichtig, weil hier die Fachzeitschriften aktuell sind!) oder über das Internet recherchiert werden. Die FH-Bibliothek bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Literatursuche (Bibliothekskataloge, Datenbanken, elektronische Zeitschriften) an. Die Termine werden auf der Homepage der Bibliothek bekannt gegeben werden, bei Bedarf können jederzeit auch passende Termine vereinbart werden (Kontakt über ).


Außerdem kann Literatur über das Internet recherchiert werden. Ein Link (ohne Gewähr) für die Internet-Recherche ist z.B.: http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html , "Karlsruher Virtueller Katalog KVK" eine Plattform, auf der alle großen Bibliotheken zusammengefasst sind. Die Suche ist nach Autoren, Titeln, ISBN und Schlagwörtern möglich und liefert insbesondere für sehr spezielle wissenschaftliche Themen gute Ergebnisse.


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Quellennachweise

Sämtliche verwendete Quellen sind am Ende der Arbeit in einem Quellenverzeichnis aufzuführen. Es ist eine Gliederung nach Büchern, Zeitschriften usw. vorzunehmen. Geordnet wird jeweils nach Autorennamen in alphabetischer Reihenfolge. In Anlehnung an die DIN 1505 (Titelangaben von Schrifttum) werden folgende Angaben vorgeschlagen:


Zitat eines Zeitschriftenartikels: Autorenname, Vorname: Titel. In: Zeitschrift Jahrgang (Jahreszahl) Ausgaben-Nr. Seitenzahl


Zitat eines Konferenzbeitrags: Autorenname, Vorname: Titel. In: Konferenzband Datum und Ort der Konferenz. Seitenzahl


Zitat eines Buches oder aus einem Buch: Autorenname, Vorname: Buchtitel. Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr. ggf. Seitenangabe


Zitat einer Internetseite: Autorenname, Vorname: Titel der Web-Site; Internet-Adresse (www.*), Datum


Da Internetseiten häufig geändert werden, sollten wichtige Zitate als Kopie im Anhang dokumentiert werden. Ist kein Autor bekannt, wird als Autorenname o.V. (ohne Verfasser) angegeben.


Zu zitieren ist

  • die wörtliche Übernahme von Literaturstellen,
  • die sinngemäße Verwendung von Literatur,
  • die Verwendung von Zeichnungen, Tabellen und Diagrammen sowie
  • die Verwendung von Manuskripten, betriebsinternen Unterlagen, Material aus Lehrgängen und persönlichen Mitteilungen.


Wörtliche Zitate werden in Anführungszeichen gesetzt. Bei sinngemäßem Zitat wird dieses in einer Fußnote unter Voranstellung von "vgl." angegeben. Die Auflistung der Literaturstellen im Quellenverzeichnis kann durchnumeriert werden (die Zahlen in eckige Klammern oder Schrägstriche setzen) oder durch Kurzreferenz (z.B. Autorenname und Erscheinungsjahr) gekennzeichnet werden. Entsprechend erfolgt die Angabe im Text der Arbeit.


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Bewertung

Die Arbeit wird vom Aufgabensteller und einem Zweitprüfer bewertet.


Diese können mit dem Verfasser der Arbeit ein Kolloquium durchführen, wenn sie dies für die Bewertung als notwendig erachten.


Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote wird die Note der Diplomarbeit dreifach gewichtet.


Die Arbeit kann mit folgenden Noten bewertet werden: 1,0; 1,3 (sehr gut); 1,7; 2; 2,3 (gut); 2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend); 4 (ausreichend) und 5 (nicht ausreichend)


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Abgabe und Verbleib der Arbeit

Es sind zwei Exemplare der abgeschlossenen Arbeit im Sekretariat abzugeben. Die Arbeit verbleibt beim Aufgabensteller. Soll die Weitergabe einer Diplomarbeit, die in einem Industriebetrieb angefertigt wurde, an Dritte ausgeschlossen werden, ist ein Sperrvermerk deutlich auf dem Titelblatt anzubringen.


Falls die Diplomarbeit der Bibliothek der Hochschule München übergeben werden soll, ist vom Diplomanden, dem Unternehmen, in dem die Diplomarbeit angefertigt wurde und der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit eine Einverständniserklärung abzugeben. Das Formblattist beigefügt.


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