Informationen zur Überleitung Diplom - Bachelor

Studierende des Diplomstudiengangs WI können sich auf Antrag in den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen überleiten lassen.
Der Antrag kann formlos an Frau Merholz vom Bereich Prüfung & Praktikum gestellt werden.


Für die Antragsstellung gelten folgende Termine:


Sommersemester: 1. März bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfungsanmeldung


Wintersemester: 1. September bis zwei Tage vor Beginn der Prüfungsanmeldung


Am Ende der jeweiligen Frist müssen die Anträge dem Prüfungsamt vorliegen. Das Datum des Poststempels gilt nicht.


Studierende, die sich überleiten lassen, werden zu Beginn des folgenden Semesters in das 1. Semester des Bachelors übergeleitet. Bis zum Ende des Semesters, in dem der Überleitungsantrag gestellt wird, bleiben die Studierenden noch im Diplomstudium, wo Sie Prüfungen schreiben können und – wegen Fristenregelung – eventuell auch schreiben müssen. Studierende, bei denen die Gefahr besteht, dass sie im Diplomstudiengang wegen Nicht-Bestehens von Prüfungen exmatrikuliert werden, sollten sich sicherheitshalber beim Bereich Beratung & Immatrikulation auch regulär für den Bachelor bewerben. Denn wenn ein Student beispielsweise im Juni 2009 den Überleitungsantrag stellt und im Juli 2009 einen Drittversuch im Diplomstudium nicht besteht, ist die geplante Überleitung zum 1.10.2009 nicht mehr möglich.


Überleitung Im Falle der Überleitung werden bestandene anrechnungsfähige Fächer aus dem Diplomstudium für das Bachelorstudium angerechnet. Welche Fächer das sind, sehen Sie mittels Klick auf die Tabelle rechts. Fehlversuche aus dem Diplomstudium werden bei der Überleitung gestrichen. Der Fristzähler beginnt wieder bei Null. Im Bachelor gibt es nur eine Frist für das gesamte Studium, da es dort keine Vorprüfung mehr gibt. Die Frist für das gesamte Studium liegt nach gegenwärtiger Rechtslage bei 9 Semestern.


Während für den Diplomstudiengang nur 6 Wochen Vorpraktikum nötig waren, sind dies beim Bachelor 10 Wochen. Falls Sie sich also überleiten lassen, müssen Sie die fehlenden 4 Wochen nachholen.


Die genannten Regelungen (Anrechnung von Prüfungen, Fristzähler beginnt bei Null, Nachholen von 4 Wochen Vorpraktikum) gelten gleichermaßen, wenn Sie bisher den Diplomstudiengang studiert haben und sich regulär für den Bachelor bewerben. Der Vorteil des Überleitens liegt darin, dass es bei der Überleitung keinen NC gibt.


Liste der anrechenbaren Fächern für den Bachelorstudiengang.