Diese Informationen wurden speziell für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zusammengestellt.
Allgemeine Hinweise zu den Prüfungsordnungen sind im Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.
Anmeldung zur Prüfung
Anrechnung
Benotung
Bachelorarbeit
Fristen
Wiederholung von Prüfungen
Praxissemester
Prüfer
Prüfungsanmeldung
Prüfungseinsicht
Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Antwort ist imallgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.
Falls Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese angerechnet werden, sofern diese hinsichtlich Breite und Tiefe der vermittelten Kompetenzen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Kompetenzen entscheiden die Modulverantwortlichen . Infos zu den Kompetenzen, die in den Modulen der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen vermittelt werden, finden Sie in den Studienplänen:
Studienplan Automobilwirtschaft
Studienplan Logistikmanagement
Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen
Hier finden Sie Übersichten, welche Fächer standardmäßig angerechnet werden können bzw. NICHT angerechnet werden können. Sollten Sie Ihr bisheriges Studium oder bestimmte Fächer in den Listen nicht finden, machen Sie bei vermuteter Gleichwertigkeit einen Sprechstunden-Termin beim Modulverantwortlichen aus. Der Modulverantwortliche kann die Gleichwertigkeit beurteilen und ggf. auf diesem Formular bestätigen.
Hier können Sie sich über die Möglichkeit zur Anrechnung von Nicht-Hochschulleistungen informieren.
Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Krahe) einen Sprechstundentermin im VVK und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.
Wie errechnet sich der Bachelorschnitt?
Wann kann man mit der Bachelorarbeit beginnen ?
Mit der Bachelorarbeit kann man nach Ablegen des Praxissemesters beginnen.
Wie lange habe ich Zeit für die Bachelorarbeit ?
Sie haben 6 Monate Zeit. Liegen Gründe für eine Verzögerung vor, die der Student nicht zu vertreten hat (z.B. Verzögerungen im zugehörigen betrieblichen Projekt), kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um bis zu 3 Monate verlängert werden.
Wer darf meine Bachelorarbeit betreuen ?
Betreuer kann ein beliebiger Professor der Fakultät 09 sein.
Wie lange habe ich für mein Studium Zeit ?
Sie haben 9 Semester Zeit, das Bachelorstudium abzuschließen. Alle Prüfungen (incl. Bachelorarbeit), die am Ende des 9. Semesters noch nicht angetreten sind, werden als erstmals nicht bestanden gewertet (Frist-5). Bei der Berechnung der 9-Semester-Frist werden infolge Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten (z.B. erlassenes Praktikum) nicht besuchte Studiensemester mitgezählt. Zeiten der Beurlaubung werden nicht mitgezählt.
Ab wann darf ich welche Prüfungen schreiben ?
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe ?
Wo gibt es Informationen zum Praxissemester ?
Informationen zum Praktikum finden sich in der Internetpräsentation des Praktikantenamts . Fragen zum Praktikum richten Sie bitte direkt an den Praktikantenbetreuer bzw. an das Prüfungsamt, Frau Merholz, Tel. 1265-1450.
Welche Regelungen gibt es für die praxisbegleitenden Module ?
Kann ich den
Aufgabensteller für die Prüfung
selbst wählen ?
Prüfungen, die am Ende der Vorlesungszeit eines Faches abgehalten werden, müssen bei dem Dozenten abgelegt werden, der die Vorlesung in den betreffenden Semestern gehalten hat. Maßgebend ist die Semestereinteilung nach der Semesterliste. Nachhol- und Wiederholungsprüfungen können bei einem Prüfer eigener Wahl abgelegt werden.
Wie muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie in den allgemeinen Informationen zur Prüfung .
Wann kann ich meine Prüfungen einsehen?
Die Antwort ist im allgemeinen Überblick zur Prüfungsordnung zu finden.