Informationen zum Vorpraktikum

für die Bachelorstudiengänge WI, AU, LM

Verpflichtung zum Vorpraktikum:


Vor Studienbeginn muss der Abschluss einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung oder eine mindestens zehnwöchige (50 Arbeitstage) einschlägige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachgewiesen werden. Dabei zählen Fehl- und Krankheitstage nicht zu den 50 Arbeitstagen. Vier Wochen des Vorpraktikums können zusammenhängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachgeholt werden.


Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fach- und Berufsoberschulen, Ausbildungsrichtung Technik, benötigen kein Vorpraktikum. Das Vorpraktikum soll den Studierenden ausreichende praktische Grundkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln zur Vorbereitung auf die theoretischen Inhalte des Studiums.


(Quelle: Studien und Prüfungsordnung)



Inhalte und Ablauf Vorpraktikum:


Der Ausbildungsinhalt des technisch ausgerichteten Vorpraktikums bestimmt sich nach den Ausbildungsplänen für die fachpraktische Ausbildung an den Fachoberschulen des Freistaates Bayern.


Verbindliche Informationen, auch bezüglich der Anrechnung von Schul- und Berufsausbildung, erteilt ausschließlich der Bereich Beratung und Immatrikulation (Immatrikulationsamt) der Hochschule München, nicht jedoch die Studienberater der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen.


Für das Vorpraktikum ist eine Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb oder in der Industrie im Bereich der Materialbearbeitung und Materialverarbeitung bzw. in der Produktion vorgeschrieben. Dabei gelten folgende Richtziele:

  • Erwerb von Grundkenntnissen und Fähigkeiten in der Be- und Verarbeitung metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe
  • Kennenlernen von Fertigungs- und Montageverfahren und den dazu eingesetzten Werkzeugen und Maschinen im Werkstatt- oder Produktionsbereich.


Die Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Betriebes und die Einhaltung der Ausbildungsziele liegt bei den Praktikantinnen und Praktikanten.


Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die Dauer des absolvierten Praktikums und die Inhalte der durchgeführten Tätigkeiten ist bei der Immatrikulation dem Bereich Beratung und Immatrikulation vorzulegen.


(Quelle: Studienplan)