Erkrankung bei Prüfungen

Wird bei Anträgen auf Nachfrist > oder Anullierung einer Prüfungsleistung eine Erkrankung geltend gemacht ist diese durch ein qualifiziertes ärztliches bzw. im Wiederholungsfall durch ein qualifiziertes amtsärztliches Attest nachzuweisen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:



  1. Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt durchgeführt hat.
  2. Tag der Untersuchung
  3. Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der/des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose)
  4. Feststellung, ob und –wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs-(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.


HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist KEIN qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus!



Amtsarzt (in München):


Gesundheitshaus
Dachauer Straße 90, 80335 München
Tel.: 089 / 233 - 37633 (ärztliche Gutachten)


Öffnungszeiten: Mo – Do 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr, Fr. 09.00 – 12.00 Uhr



Amtsarzt (ausserhalb von München): Bei den für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (früher Gesundheitsamt)


W i c h t i g:


Anfallende Kosten für ärztliche / fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.


 

Antrag auf Nachfrist

Der formlose, schriftliche Antrag auf Nachfrist muss folgende Informationen enthalten:


  • Ihren Namen
  • Bitte um Nachfrist
  • Name der betroffenen Prüfung(en), an der / denen Sie nicht teilnehmen konnten
  • Datum der betroffenen Prüfung(en), an der / denen Sie nicht teilnehmen konnten
  • Ihre Unterschrift


Der Nachfristantrag wird zusammen mit dem qualifizierten ärztlichen Attest beim Prüfungsamt eingereicht.


 

Prüfungsamt

Anita Merholz
Raum: A 24

Tel.: 089 1265-1450
Fax: 089 1265-1111