Wird bei
Anträgen auf Nachfrist >
oder Anullierung einer Prüfungsleistung eine Erkrankung geltend gemacht ist diese durch ein qualifiziertes ärztliches bzw. im Wiederholungsfall durch ein qualifiziertes amtsärztliches Attest nachzuweisen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:
HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist KEIN qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus!
Amtsarzt (in München):
Gesundheitshaus
Dachauer Straße 90, 80335 München
Tel.: 089 / 233 - 37633 (ärztliche Gutachten)
Öffnungszeiten: Mo – Do 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr, Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Amtsarzt (ausserhalb von München): Bei den für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (früher Gesundheitsamt)
W i c h t i g:
Anfallende Kosten für ärztliche / fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.
Der formlose, schriftliche Antrag auf Nachfrist muss folgende Informationen enthalten:
Der Nachfristantrag wird zusammen mit dem qualifizierten ärztlichen Attest beim Prüfungsamt eingereicht.