Zulassung und Anmeldung zu Prüfungen

Prüfungen, die am Ende der Vorlesungszeit eines Faches abgehalten werden, müssen bei dem Dozenten abgelegt werden, der die Vorlesung in den betreffenden Semestern gehalten hat. Maßgebend ist die Semestereinteilung nach der Semesterliste. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann eine Annullierung der Prüfung nach sich ziehen.


Eine Prüfungsleistung ist nur dann gültig, wenn der Studierende im entsprechenden Studiengang immatrikuliert ist und sich vorher zur Prüfung form- und fristgerecht angemeldet hat. Die Prüfungsanmeldung erfolgt via Internet. Genauere Hinweise und Links zur Anmeldung finden sich bei den Informationen zur Prüfungsanmeldung.


Wurde die fristgerechte Anmeldung versäumt, kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen eine spätere Anmeldung genehmigt werden. Der formgebundene Antrag (Formulare gibt es bei Frau Merholz im Bereich "Prüfung & Praktikum" ) ist schriftlich mit einer Begründung für die verspätete Anmeldung an die Prüfungskommission der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen zu stellen.


Die Zulassung zu den Prüfungen am Ende eines praktischen Studiensemesters setzt außer einer form- und fristgerechten Anmeldung den Nachweis voraus, dass der Studierende sich in einer der Studienordnung entsprechenden praktischen Ausbildung befindet und diese bis zur Prüfung weitgehend abgeschlossen wird oder dass die praktische Ausbildung abgeschlossen ist.


Praxisbegleitende Fächer des 3. und 6. Sem. dürfen grundsätzlich nicht vor das Praktikum gezogen werden. Von diesem Grundsatz sind folgende Ausnahmen möglich:

  • Ausnahmen für Studierende, die aus triftigen Gründen das 4. bzw. 7. Semester vor das Praktikum ziehen:
    • Falls das 4. Semester vor das 1. Praktikum gezogen wird, kann das praxisbegleitende Fach "Produktion" ebenfalls vor das Praktikum gezogen werden.
    • Falls das 7. Semester vor das 2. Praktikum gezogen wird, kann das praxisbegleitende Fach "Grundlagen der Produktionsplanung" ebenfalls vor das Praktikum gezogen werden.
  • Ausnahmen für Studierende, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren:
    • Falls das 1. Praktikum im Ausland absolviert wird, können die praxisbegleitenden Fächer "Produktion" und "Praxisseminar I" vor das Praktikum gezogen werden.
    • Falls das 2. Praktikum im Ausland absolviert wird, können die praxisbegleitenden Fächer "Grundlagen der Produktionsplanung" und "Projektseminar" vor das Praktikum gezogen werden.


Entsprechende Anträge sind an den Prüfungskommissionsvorsitzenden zu richten.


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Prüfungsamt

Anita Merholz
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Tel.: 089 1265-1450
Fax: 089 1265-1111