Für die drei Bachelorstudiengänge sowie den konsekutiven Masterstudiengang fallen Studienbeiträge in Höhe des jeweils allgemein gültigen Beitragssatzes der Hochschule München an. Zusätzlich ist pro Semester der Grundbeitrag für das Studentenwerk zu entrichten.
Neben den allgemein gültigen Regelungen zur Befreiung von Studienbeiträgen gibt es speziell von der Fakultät zwei Möglichkeiten, befreit zu werden:
An der Hochschule München werden die eingenommenen Studienbeiträge gezielt zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt. Informationen dazu sowie Verwendungsnachweise finden Sie unter rechts stehendem Link.
An der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen wird über die Verwendung der Studienbeiträge sehr sorgfältig entschieden. Ein paritätischer Ausschuss, in dem ebenso viele Studierende wie Professoren vertreten sind, tagt regelmäßig während des Semesters und beschließt über die eingegangenen Anträge. Jeder Studierende kann sich bei den Studierendenvertreter jederzeit informieren. Bitte kontaktieren Sie die Fachschaft 09.
Ausgabenschwerpunkte Wintersemester 2011/2012