FAQ


  • Kann ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern?


Es besteht durchaus die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester zu verlängern. Dies müssen Sie mit dem International Affairs Team absprechen, die Ihre Unterlagen handhaben. Denken Sie auch hier wieder an die rechtzeitige Rückmeldung und den Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen!
Für die USA ist eine Verlängerung leider grundsätzlich nicht möglich.


  • Ich habe meine Bewerbung im Bereich International Affairs abgegeben. Was mache ich jetzt?


Je nach Programm werden Sie von den Kolleginnen des International Affairs Teams aufgefordert, sich noch direkt bei der Zieluniversität zu bewerben. Von dieser bekommen Sie dann auch die endgültige Zusage und einen Welcome Letter, in dem das weitere Vorgehen erklärt wird (Immatrikulation, Studentenausweis, Wohnungssuche und vieles mehr). Klären Sie ab, welche Fächer Sie belegen und sich anrechnen lassen möchten! Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Studienbeiträgen. Kümmern Sie sich um die Finanzierung! Einen Leitfaden zur Vorgehensweise finden Sie hier.


  • Bin ich im Ausland krankenversichert?


ERASMUS-Studierende, die im Heimatland gesetzlich versichert sind, benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte . Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an. Zusätzlich sollten Sie über eine private Auslandskrankenversicherung nachdenken. Privatversicherte und alle Studierende, die ins außereuropäische Ausland reisen, brauchen in jedem Fall eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.


  • Muss ich mich selbst um eine Unterkunft kümmern?


Das entscheidet Ihre Zieluniversität. In Ihrem Welcome Letter werden Sie darüber informiert, ob Sie einen Platz in einem Studentenwohnheim zugewiesen bekommen oder wie Sie vorgehen, um sich selbst ein Zimmer zu suchen.


  • Ich habe eine Absage bekommen. Kann ich mich nächstes Semester/Jahr nochmal bewerben?


Grundsätzlich ja. Besonders für die USA gibt es einfach zu viele Bewerbungen auf einen Austauschplatz. Dies bedeutet auch, dass Sie u. U. bei einer erneuten Bewerbung auch entsprechend berücksichtigt werden. Sprechen Sie uns an, um zu klären, ob wir Sie nicht an einer anderen Universität oder einem anderen Land unterbringen können. Unterschätzen Sie nicht die Wichtigkeit des Motivationsschreibens!!


  • Was tun, wenn ich die Bewerbungsfrist verpasst habe?


Frist ist Frist und nachträglich können keine Bewerbungen abgegeben werden, d.h. Sie müssen sich für das darauffolgende Semester neu bewerben. Nutzen Sie die Zeit, um Finanzierungsmöglichkeiten zu recherchieren!


  • Kann ich auch im Ausland Fächer studieren, die nichts mit unseren Inhalten zu tun haben?


Für ERASMUS muss mindestens 1 Fach bestanden und anerkannt werden; verschiedene Stipendiengeber legen auch Wert darauf, dass sich Ihr Auslandssemester in Ihr Heimatstudium intergrieren lässt. Generell gilt: nutzen Sie die Chance, studienrelevante Themen zu studieren!


  • Muss ich Studienbeiträge in München bezahlen, wenn ich im Ausland studiere?


Nein. Auf Antrag werden Sie von Studienbeiträgen befreit. Informationen und Unterlagen finden Sie hier .


  • Bin ich weiterhin an der Hochschule München eingeschrieben, wenn ich im Ausland studiere?


Ja, Sie bleiben weiterhin an der Hochschule München immatrikuliert mit all Ihren Rechten und Pflichten. Denken Sie aber bitte im Ausland daran, sich rechtzeitig rückzumelden!


  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich bewerben zu können?


Es gibt formale Voraussetzungen, z.B. müssen Sie für eine Teilnahme am ERASMUS-Programm die europäische Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in Deutschland besitzen. Je nach Zielland benötigen Sie sehr gute Kenntnisse der Landessprache. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie bei den Kolleginnen des International Affairs Teams oder sortiert nach Kontinenten/Ländernhier .


 

Studieren im Ausland mit der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München

Kontakt

Martina Brüchle
Raum: R 2.062

Tel.: 089 1265-3982
Fax: 089 1265-3902

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