Im Ausland erbrachte Studienleistungen können Sie sich für Ihren Bachelor- oder Masterabschluss anrechnen lassen. Dabei wird unterscheiden zwischen
Im Ausland abgeleistete Module werden Ihnen als Pflichtfächer angerechnet, wenn
Dabei gilt folgendes:
Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung finden Sie hier.
Wichtige Hinweise zur Anrechnung von WPMS und AW-Fächern finden Sie hier.
| Wann? | Was zu tun ist | Wichtige Links | |||||
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| VOR dem Auslandsaufenthalt | Je nach Studienfang und Zieluni gibt es eine Liste an Fächern, die grundsätzlich angerechnet bzw. nicht angerechnet werden. | Übersicht anrechenbare / nicht-anrechenbare Fächer | |||||
| Welche Fächer werden von der Zieluni angeboten? - Bitte prüfen: Können Sie diese belegen? (Unterscheidung Bachelor/Master, etc.) - Welche sind (inhaltlich) gleichwertig zu Pflichtfächern aus Ihrer Studienordnung? Oft finden Sie auch Hinweise und Bewertungen von Fächern in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger. | Übersicht Partnerunis d. FK09
Erfahrungsberichte | ||||||
| Fragen Sie die entsprechenden Modulverantwortlichen, ob sie Ihre Fächer, die Sie im Ausland belegen möchten, hier anrechnen. | Übersicht Modulverantwortliche | ||||||
| Lassen Sie sich die Zusage des/der Modulverantwortlichen durch eine Unterschrift oder Email bestätigen. | Formular zur Anrechnung von Studienleistungen Anlage H Anerkennungsgrundlage Anerkennungsleitfaden | ||||||
Hinweis zum Learning Agreement:
Die Auswahl der Fächer, die Sie auf dem Learning Agreement eintragen, ist nicht verbindlich. Es kann durchaus sein, dass Fächerbeschreibungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht online stehen, auch können Module von der Zieluni kurzfristig abgesagt werden. Daher genügt es für Ihre Bewerbung, auf dem Learning Agreement die Fächer aufzulisten, die Sie gerne belegen möchten.
Für Ihre Bewerbung ist es NICHT ausschlaggebend, wie Ihre Fächer angerechnet werden.
Das Learning Agreement können Sie jederzeit abändern.
Weitere Hinweise zum L.A. und zum Ausfüllen der Bewerbung finden Sie hier.
| Wann? | Was zu tun ist | Wichtige Links | |||||
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| NACH dem Auslandsaufenthalt | I. d. R. kann Ihr Aufenthalt auf Fachsprache Englisch (ggf. auch Fachsprache Französisch) angerechnet werden. Sprechen Sie bitte Herrn Prof. Meier-Fohrbeck (Frau Prof. Kuhn) darauf an. Mitzubringen in die Sprechstunden sind idealerweise alle Vorlesungsunterlagen (Skripte, Notenbestätigungen, etc.). | Kontakt Prof. Meier-Fohrbeck
Kontakt Prof. Kuhn | |||||
| Melden Sie sich in der Sprechstunde Ihres PKV an. | Prüfungskommissionsvorsitzende der FK09 | ||||||
| Mitzubringen sind: - Notenbestätigung der besuchten Partneruni - Bestätigungen der Modulverantwortlichen | |||||||