Anrechnung von Prüfungsleistungen


Im Ausland erbrachte Studienleistungen können Sie sich für Ihren Bachelor- oder Masterabschluss anrechnen lassen. Dabei wird unterscheiden zwischen


  • der Anrechnung von Pflichtfächern
  • der Anrechnung von Wahlpflichtmodulen (WPMs)
  • der Anrechnung von AW-Fächern.


Im Ausland abgeleistete Module werden Ihnen als Pflichtfächer angerechnet, wenn


  • „hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen“ ([RaPO2010] § 4 (1))
  • d.h. das Lernergebnis des besuchten Faches dem einer entsprechenden Veranstaltung an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen entspricht.


Dabei gilt folgendes:


  • Der zeitliche Umfang eines Moduls (gemessen in SWS), die Art der Prüfungsleistung oder die vergebene ECTS-Anzahl sind NICHT maßgeblich, sondern alleinig die erworbenen Kompetenzen.
  • Wird die Anerkennung durch die Prüfungskommission einer Fakultät versagt (die „wesentlichen Unterschiede“ müssen im Einzelnen dargelegt werden), kann der Studierende die Entscheidung von der Hochschulleitung überprüfen lassen. Diese wiederum gibt der jeweils zuständigen Prüfungskommission eine Empfehlung für die weitere Behandlung des Antrags.


Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung finden Sie hier.


Wichtige Hinweise zur Anrechnung von WPMS und AW-Fächern finden Sie hier.


 

Anrechnung von Pflichtfächern

Wann?Was zu tun istWichtige Links
VOR dem AuslandsaufenthaltJe nach Studienfang und Zieluni gibt es eine Liste an Fächern, die grundsätzlich angerechnet bzw. nicht angerechnet werden.Übersicht anrechenbare / nicht-anrechenbare Fächer
Welche Fächer werden von der Zieluni angeboten?
- Bitte prüfen: Können Sie diese belegen? (Unterscheidung Bachelor/Master, etc.)
- Welche sind (inhaltlich) gleichwertig zu Pflichtfächern aus Ihrer Studienordnung?
Oft finden Sie auch Hinweise und Bewertungen von Fächern in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger.
Übersicht Partnerunis d. FK09

Erfahrungsberichte
Fragen Sie die entsprechenden Modulverantwortlichen, ob sie Ihre Fächer, die Sie im Ausland belegen möchten, hier anrechnen.Übersicht Modulverantwortliche
Lassen Sie sich die Zusage des/der Modulverantwortlichen durch eine Unterschrift oder Email bestätigen.Formular zur Anrechnung von Studienleistungen
Anlage H Anerkennungsgrundlage
Anerkennungsleitfaden

Hinweis zum Learning Agreement:


Die Auswahl der Fächer, die Sie auf dem Learning Agreement eintragen, ist nicht verbindlich. Es kann durchaus sein, dass Fächerbeschreibungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht online stehen, auch können Module von der Zieluni kurzfristig abgesagt werden. Daher genügt es für Ihre Bewerbung, auf dem Learning Agreement die Fächer aufzulisten, die Sie gerne belegen möchten.


Für Ihre Bewerbung ist es NICHT ausschlaggebend, wie Ihre Fächer angerechnet werden.


Das Learning Agreement können Sie jederzeit abändern.


Weitere Hinweise zum L.A. und zum Ausfüllen der Bewerbung finden Sie hier.


 

Wann?Was zu tun istWichtige Links
NACH dem AuslandsaufenthaltI. d. R. kann Ihr Aufenthalt auf Fachsprache Englisch (ggf. auch Fachsprache Französisch) angerechnet werden. Sprechen Sie bitte Herrn Prof. Meier-Fohrbeck (Frau Prof. Kuhn) darauf an.
Mitzubringen in die Sprechstunden sind idealerweise alle Vorlesungsunterlagen (Skripte, Notenbestätigungen, etc.).
Kontakt Prof. Meier-Fohrbeck

Kontakt Prof. Kuhn
Melden Sie sich in der Sprechstunde Ihres PKV an.Prüfungskommissionsvorsitzende der FK09
Mitzubringen sind:
- Notenbestätigung der besuchten Partneruni
- Bestätigungen der Modulverantwortlichen